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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluss

2. Preise und Zahlungsbedingungen
Preise
Anzahlung
Restzahlung
Kostenbelastungen
Beratungskosten
Sicherstellung gemäss dem BG für Pauschalreisen

3. Umbuchung und Annullierung durch Sie
Allgemeines
Bearbeitungsgebühr
Annullierungskosten
Annullierungskostenversicherung
Weitere Versicherungsabschlüsse
Vorzeitige Rückkehr
Ersatzreisender

4. Änderungen nach Vertragsabschluss
Preisänderungen
nach Vertragsabschluss
Programmänderungen vor und während der Reise
Teilnehmerzahl
Höhere Gewalt, Streiks

5. Beanstandungen
Abhilfeverlangen
Selbsthilfe
Forderungen

6. Haftung der DILAG Dienstleistungs-Institut AG
Allgemeines
Haftungseinschränkungen internationaler Abkommen
Haftungsausschlüsse
Personenschäden
Sach- und Vermögensschäden
Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck und Kreditkarten
Fahrzeug-, Zugs- Flug- und Schiffspläne
Veranstaltungen während der Reise

7. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

8. Rückbestätigung von Flugscheinen

9. Anwendbares Recht - Gerichtstand

10. Unsere Koordinaten

1. Vertragsabschluss
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Reisender und uns als Ihr Reiseveranstalter. Sie sollen Ihnen die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien offen und klar aufzeigen. Die DILAG-TOURS verpflichtet sich, Ihnen die vereinbarte Tour entsprechend den im Angebot und der Tour-Beschreibung umschriebenen Leistungen bestmöglichst zu erbringen. Werden Ihnen durch die DILAG Dienstleistungs-Institut AG Reisearrangements und/oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen vermittelt, so gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. In diesen Fällen ist die DILAG Dienstleistungs-Institut AG nicht Vertragspartei und Sie können sich daher auch nicht auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen. Sofern die Reise durch die DILAG-TOURS S.à.r.l., mit Sitz in Mandriambero, Madagaskar, durchgeführt wird, so gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ebenfalls. Diese Firma ist ebenfalls Vertragspartner. Der Vertrag zwischen Ihnen und der DILAG Dienstleistungs-Institut AG kommt mit der vorbehaltlosen Annahme unseres Angebotes durch die Unterschrift des Doppels des Angebotes zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag gemäss diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen für Sie und die DILAG Dienstleistungs-Institut AG wirksam. Sonderwünsche sind nur wirksam, wenn diese von der DILAG Dienstleistungs-Institut AG akzeptiert und schriftlich bestätigt werden. Beachten Sie bitte, dass unsere Leistungen erst ab dem Flughafen in der Schweiz gelten. Sie müssen deshalb selbst dafür besorgt sein, dass Sie sich zur im Reiseprogramm angegebenen Zeit am Abreiseort einfinden.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
Preise
Den Preis Ihres Arrangements ersehen Sie aus der Ihnen zugestellten Offerte und der Auftragsbestätigung. Die Preise beinhalten die erforderlichen Angaben über die Mehrwertsteuer der Schweiz und von Madagaskar.
Anzahlung
Anlässlich der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Bestellung durch die DILAG Dienstleistungs-Institut AG wird eine Anzahlung von 35% des Gesamtpreises zur Zahlung fällig. Der Betrag wird Ihnen in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 10 Tagen der DILAG Dienstleistungs-Institut AG zu überweisen. Nicht rechtzeitig erhaltene Anzahlungen geben uns das Recht, die Reiseleistungen zu verweigern und die Annullierungskosten gemäss dem Punkt "Annullierungskosten" geltend zu machen.
Restzahlung
Die Zahlung für die restlichen 65% des Arrangementpreises hat 21 Tage vor dem Reisebeginn unaufgefordert zu erfolgen. Nicht rechtzeitig erhaltene Restzahlungen geben uns das Recht, die Reiseleistungen zu verweigern und die Annullierungskosten gemäss dem Punkt " Annullierungskosten" geltend zu machen. Buchen Sie Ihre Reise weniger als 21 Tage vor der Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich der Buchung zu bezahlen.
Kostenbelastungen
Die Kosten für die Reservationen per Telefax, Telefon, Telegramm und/oder E-Mail, welche dann notwendig sind, wenn die Buchung weniger als 60 Tage vor dem Reisebeginn erfolgt, werden Ihnen zusätzlich in Rechnung gestellt.
Beratungskosten
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die DILAG Dienstleistungs-Institut AG zusätzliche Kosten für Beratungen, Reservationen und den Reisegarantiefonds erheben kann.
Sicherstellung gemäss dem BG für Pauschalreisen
Die von Ihnen im Zusammenhang mit der Buchung bezahlten Beträge sind gemäss Bundesgesetz vom 18. Juni 1993 sichergestellt. Die Sicherstellung erfolgt durch das private Vermögen des Inhabers. Auf Wunsch stellt seine Hausbank - oder die Randon Foundation - eine entsprechende Bankgarantie aus.
3. Umbuchung und Annullierung durch Sie
Allgemeines
Wenn Sie Ihre Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung, Umbuchung der gebuchten Reise wünschen, so müssen Sie dies der DILAG Dienstleistungs-Institut AG durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die allfällig bereits erhaltenen Reisedokumente sind der DILAG Dienstleistungs-Institut AG zurück zu geben.
Bearbeitungsgebühr
Bei einer Annullation, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden Ihnen die damit verbundenen Kosten in Form einer Kostenpauschale von CHF 150.- pro Person in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden durch eine allfällig bestehende Annullationskostenversicherung nicht gedeckt. Hinzu kommen die notwendigen Kosten für Telefone, Telefaxe und andere Kosten.
Annullierungskosten
Sagen Sie Ihre Reise weniger als 60 Tage vor Reisebeginn ab oder wollen Sie irgendwelche Änderungen und/oder Umbuchungen vornehmen lassen, so werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren folgende Annullationskosten erhoben:
Tage vor dem Reisebeginn Prozentanteil des Rechnungsbetrages
60 bis 30 Tage 25%
30 bis 15 Tage 40%
14 bis 8 Tage 50%
7 bis 1 Tage 80%
Am Abreisetag 100%
Als Annullierungsdatum gilt der Eingang der schriftlichen Mitteilung bei der DILAG Dienstleistungs-Institut AG. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.
Annullierungskostenversicherung
Die Annullierungskosten werden in Härtefällen von einer Annullierungskostenversicherung übernommen, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben oder Sie uns bei der Buchung mit deren Abschluss beauftragt haben. Die Leistungen richten sich nach der jeweils geltenden Versicherungspolice.
Wir empfehlen auf jeden Fall, für eine Reise nach Madagaskar, eine Annullierungskostenversicherung abzuschliessen.
Weitere Versicherungsabschlüsse
Für den Abschluss aller für eine solche Abenteuerreise sinnvollen Versicherungen sind Sie selbst verantwortlich. Wir empfehlen zu prüfen abzuschliessen:
   Assistance
   Reisegepäck
   Heilungskosten bei Krankheiten und Unfällen
Vorzeitige Rückkehr
Wenn Sie die Reise vorzeitig abbrechen, erfolgt eine Rückvergütung für nicht bezogene Reiseleistungen nur in dem Umfange, als diese Leistungen auch der DILAG Dienstleistungs-Institut AG nicht in Rechnung gestellt oder rückvergütet werden. Ein Rechtsanspruch auf Rückvergütung besteht jedoch nicht.
Ersatzreisender
Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen. Diese Person muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten, und sie muss den Reiseanforderungen genügen. Es gilt zu beachten, dass Umbuchungen auf den internationalen Flugverbindungen nach Madagaskar, welche chronisch überbucht sind, häufig nicht möglich sind. Die entsprechende Bearbeitungsgebühr von CHF 150.- und die entstehenden Mehrkosten sind durch den Ersatzreisenden zu übernehmen. Tritt ein Ersatzreisender in den Vertrag ein, so haften Sie und er solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises.
Die DILAG Dienstleistungs-Institut AG orientiert Sie innert angemessener Frist, ob der benannte Ersatzreisende an der Reise teilnehmen kann und ob die entsprechend notwendigen Umbuchungen der internationalen Flüge möglich ist. Dies nimmt erfahrungsgemäss einige Tage an Zeit in Anspruch. Zudem gilt zu beachten, dass der Ersatzreisende auch über das für Madagaskar notwendige Einreisevisum verfügen muss, dessen Beschaffung in der Regel eine Woche dauert. Benennen Sie den Ersatzreisenden zu spät oder kann er aus gesetzlichen Bestimmungen, anderen Reiseanforderungen - z.B. Beschaffung des Visa - usw. an der Reise nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullation.
4. Änderungen nach Vertragsabschluss
Preisänderungen nach Vertragsabschluss
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich ergeben aus:
   Erhöhungen der Beförderungskosten, einschliesslich Treibstoffzuschlägen
   Neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben und/oder Gebühren z.B.
     Flughafentaxen, Landegebühren usw.
   Wechselkursänderungen
   Staatlich verfügte Preiserhöhungen, z.B. erhöhte Mehrwertsteuersätze usw.
Falls die DILAG-TOURS die im Angebot und/oder in den Prospekten enthaltenen Preise aus den oben erwähnten Gründen ändern muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung bis spätestens drei Wochen vor Reisebeginn bekanntgegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglichen Angebotes, so haben Sie das Recht, innert fünf Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
Programmänderungen vor und während der Reise
Die DILAG Dienstleistungs-Institut AG behält sich das Recht vor, auch in Ihrem Interesse, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen wie Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaft und/oder -flugzeiten zu ändern, wenn unvorhergesehene und/oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Sie sind gebeten, davon Kenntnis zu nehmen, dass Sie eine Reise in ein Entwicklungsland unternehmen, in welchem die Infrastruktur (Strassen, Brücken, Verkehrsmittel, Hotels, Unterkünfte usw.) oft nicht dem gewohnten Standard entsprechen. Zudem können die klimatischen Einflüsse (Regen, Wirbelstürme, Überschwemmungen) die Durchführung von Teilbereichen des vereinbarten Reiseprogrammes verunmöglichen (siehe auch Abschnitt Höhere Gewalt, Streiks). Die DILAG Dienstleistungs-Institut AG bemüht sich jedoch, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. Falls vor der Abreise Programmumstellungen notwendig werden, werden Sie umgehend informiert und es wird Ihnen ein Ersatzprogramm vorgeschlagen. In diesen Fällen haben Sie die folgenden Möglichkeiten :
   Sie können die Vertragsänderung annehmen
   Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag
     schriftlich zurücktreten, und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis
     rückerstattet. Verzichten Sie auf der Reise freiwillig auf gewisse angebotene
     Leistungen, so werden diese nicht zurückvergütet.
Teilnehmerzahl
Basiert das Angebot und der Vertrag auf einer Anzahl von mehr als einem Reiseteilnehmer, was aus der Offerte und der Auftragsbestätigung hervorgeht, und ändert sich die Zahl der Teilnehmer, so steht der DILAG Dienstleistungs-Institut AG das Recht zu, die Preise pro Person entsprechend anzupassen. Die Kosten für die Transportmittel und die Reisebegleitung sind bei angeboten von mehr als einer Person entsprechend auf die Zahl der Reiseteilnehmer umgelegt. Wird die Anzahl der Reiseteilnehmer gegenüber der im Vertrag genannten Anzahl von Personen nach Vertragsabschluss erhöht und ergibt sich daraus eine günstigere Kalkulation, so erstattet die DILAG Dienstleistungs-Institut AG den entsprechenden Betrag nach erfolgter Reise den Teilnehmern anteilig zurück.
Höhere Gewalt, Streiks
Wenn die Durchführung der Reise aus unvorhergesehenen Gründen wie höhere Gewalt (Naturereignisse), kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks, Epidemien, behördliche Massnahmen oder Ähnliches verunmöglicht und/oder unverantwortbar erscheint, so kann die DILAG Dienstleistungs-Institut AG die Reise absagen oder abbrechen. Sie erstattet Ihre Zahlungen, abzüglich der nicht mehr einbringbaren Aufwendungen, die bereits an Dritte geleistet wurden und nicht mehr zurückgefordert werden können, innert 30 Tagen nach Absage der Reise zurück.
5. Beanstandungen
Abhilfeverlangen
Entspricht die Reise nicht den vertraglichen Vereinbarungen oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu melden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Wenden Sie sich an den für Ihre Reise zuständigen Reiseleiter. Wird der Mangel nicht in angemessener Frist behoben und/oder ist eine Mängelbeseitigung nicht möglich, so lassen Sie sich von der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger den Tatbestand schriftlich bestätigen. Diese sind nicht berechtigt, irgend welche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.

An dieser Stelle sei ausdrücklich festgehalten, dass Ihre Reise in ein Entwicklungsland führt und gewisse Mängel als nicht abwendbar gelten. Steht zum Beispiel zwar eine Dusche zur Verfügung, ist aber kein Wasser vorhanden, so gilt dies als unabwendbar. Ein solcher Mangel kann auch zu keiner Preisreduktion führen.
Unsere lokalen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind jedoch immer sehr dafür besorgt, dass Ihre Reise möglichst reibungslos verläuft und alle Dienstleistungen im angebotenen Umfange erfolgen.
Selbsthilfe
Sofern die Reisebegleitung innert einer nützlichen Frist keine Abhilfe leisten kann und es sich nicht um einen unabwendbaren oder geringfügigen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstandenen Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel usw.) und gegen Belege von der DILAG Dienstleistungs-Institut AG entschädigt, vorausgesetzt der Mangel wurde beanstandet und eine schriftliche Bestätigung liegt vor.
Forderungen
Forderungen gegenüber der DILAG Dienstleistungs-Institut AG müssen innert 30 Tagen nach der Rückkehr schriftlich unterbreitet werden. Die schriftlichen Bestätigungen der Reiseleitung und/oder der Leistungsträger und allfällige Belege sind mit der Forderung einzureichen.
6. Haftung der DILAG Dienstleistungs-Institut AG
Allgemeines
Madagaskar ist ein Entwicklungsland und Reisen in dieses Land bergen gewisse Risiken, bei deren Eintreten die DILAG Dienstleistungs-Institut AG keine Haftung übernehmen kann.
Haftungseinschränkungen internationaler Abkommen
Enthalten internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich die DILAG Dienstleistungs-Institut AG auf diese berufen und haftet insoweit eben nur im Rahmen dieser Abkommen, Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (Luftverkehr, Schifffahrt, Eisenbahn usw.)
Haftungsausschlüsse
Die DILAG Dienstleistungs-Institut AG haftet Ihnen gegenüber nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

   Auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise
   Auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der
     Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist
   Auf höhere Gewalt oder auf Ereignisse, welche die DILAG Dienstleistungs-Institut AG,
     der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen
     oder abwenden konnte.
In diesen Fälle ist jegliche Schadenersatzpflicht von der DILAG Dienstleistungs-Institut AG ausgeschlossen.
Personenschäden
Für Personenschäden, Tod, Körperverletzung und Erkrankung, welche Folge der Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages sind, haftet die DILAG Dienstleistungs-Institut AG, sofern die Schäden durch sie oder durch ein durch die DILAG Dienstleistungs-Institut AG beauftragtes Unternehmen verschuldet sind. In den letztgenannten Fällen haftet sie nur unter der Voraussetzung, dass Sie Ihre Schadenersatzansprüche an die DILAG-TOURS abtreten. Die DILAG-TOURS haftet nur für den unmittelbaren Schaden. Die DILAG-TOURS S.à.r.l. hat eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung in Madagaskar abgeschlossen.
Sach- und Vermögensschäden
Bei Sach- und Vermögensschäden wie Diebstahl, Verluste usw. übernimmt die DILAG-TOURS keine Haftung, es sei denn, es könne der DILAG-TOURS ein Verschulden - Absicht oder grobe Fahrlässigkeit - nachgewiesen werden.
Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck und Kreditkarten
Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen usw. selber verantwortlich sind. In den Hotels sind diese Gegenstände in den Safes aufzubewahren. Sie dürfen diese Sachen auf keinen Fall unbewacht in den Fahrzeugen belassen oder sonst unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch abhanden gekommener Scheck- und Kreditkarten usw. haften wir nicht.
Fahrzeug-, Zugs- Flug- und Schiffspläne
Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation und insbesondere für die Verkehrsmittel in Madagaskar können wir die Einhaltung der Fahrpläne nicht garantieren. Wegen grossen Verkehrsaufkommen, Staus, Unfällen, Überlastungen der Flughäfen, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigung, defekter Strassen und Brücken usw. können Verspätungen auftreten. In allen diesen Fällen haftet die DILAG Dienstleistungs-Institut AG nicht. Wir raten Ihnen bei der Reise nach Madagaskar eine gute Portion Geduld mitzunehmen.
Veranstaltungen während der Reise
Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogrammes können sie während der Reise örtliche Veranstaltungen und/oder Ausflüge über die Reiseleitung buchen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und/oder Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und/oder Ausflügen teilnehmen. Für die durch die DILAG-TOURS S.à.r.l. angebotenen Veranstaltungen und/oder Ausflüge gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ebenfalls. Wenn solche Veranstaltungen und/oder Ausflüge jedoch nur vermittelt worden sind, gelten diese Geschäftsbedingungen nicht. Bei Buchungen von lokalen Ausflügen in Madagaskar, welche bei Drittfirmen erfolgen, kann die DILAG-TOURS keine Haftung übernehmen.
7. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Allgemeines
Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Die DILAG Dienstleistungs-Institut AG informiert Sie schriftlich über die einschlägigen Bestimmungen. Überprüfen Sie vor der Abreise, ob Sie über alle notwendigen Reisedokumente verfügen. Allfällige Einreiseverweigerungen wegen unvollständiger Dokumente, die zu einer nicht geplanten Rückreise führen, gehen zu Ihren Lasten. Gäste mit ausländischen Pässen und Inhaber von Reisepässen für Staatenlose machen wir darauf aufmerksam, dass sie für die Mitführung der zur Einreise nach Madagaskar berechtigenden Dokumente selbst verantwortlich sind. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten. Für die Einreise benötigen Sie ein Visum. Dieses kann seit einiger Zeit am Flughafen in Antananarivo direkt beantragt und bezogen werden. Wir empfehlen jedoch, das Visum ca. 3 Wochen vor dem Abflugdatum beim Generalkonsulat in Zürich zu beantragen. Der Reisepass muss mindestens noch sechs Monate nach dem Rückkehrdatum gültig sein.
8. Rückbestätigung von Flugscheinen
Allgemeines



Die Rückbestätigung der Flugscheine wird die
DILAG-TOURS S.à.r.l. automatisch für Sie in Madagaskar vornehmen. Sie müssen allerdings Ihren Flugschein der Reiseleiterin oder dem Reiseleiter dafür übergeben. Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die rechtzeitige Rückbestätigung (Reconfirmation) des Rückfluges selber verantwortlich. Die notwendigen Angaben sind unserem Reiseprogramm zu entnehmen. Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruches führen. Allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.

9. Anwendbares Recht - Gerichtstand
Allgemeines
Für die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und der DILAG Dienstleistungs-Institut AG ist schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen die DILAG Dienstleistungs-Institut AG wird ausschliesslich der Gerichtsstand Aarau vereinbart.
10. Unsere Koordinaten
Allgemeines
Bei Notfällen sind wir unter den nachstehenden Adressen per Telefon, Fax und/oder E-Mail wie folgt erreichbar :

DILAG-TOURS S.à.r.l.

S.à.r.l. au capital de 50'000'000 FMG
FOK/MRO 33 bis - Mandriambero/Ambohidratrimo - Antananarivo (105)
Id. statistique 599945 - RC 19204 - NIF 3068958
Téléphone portable : ++261 3311 03587 / Téléphone : ++ 261 2022 487 80
Ligne souvent en panne - utilisez le numéro du portable s.v.p.
Skype: edwin.roth
E-Mail :
info(at)dilag-tours.de
Gérant: Edwin W. Roth
Adjointe substitute: Vero Razafintsalama

Relation bancaire: :

Relation bancaire: BMOI N° de compte 01 2208129 291
Code Swift: UEBGCHGG251561-3U
Code bancaire: BMOIMGMGXXX
Clearing-Nr.: 5884
Konto DILAG EURO: 000040000102208101108 17
Konto DILAG-TOURS in MGA: 00001 022081 011 08 17


DILAG Dienstleistungs-Institut AG


Aktiengesellschaft mit einem Kapital von CHF 50'000, gegründet 1974
Poststrasse 223 - Postfach - CH-8957 Spreitenbach
Telefon : ++41 56 418 40 60 / Fax : ++41 56 418 40 61
E-Mail :
info(at)dilag-tours.de
Inhaber und VR: Edwin W. Roth

Bankverbindung :

Neue Aargauer Bank, Filiale Spreitenbach
Konto-Nr. (Währung CHF): 892156-31
Konto-Nr. (Währung EUR): 892156-32
Clearing-Nummer: 5884
Swift Code: AHHBCH22XXX
IBAN (Währung CHF): CH3505884089215631000
IBAN (Währung EUR): CH9805884089215632000
Postcheck-Konto der NAB (Währung CHF): 50-1083-6


Flug Maroantsetra nach Tamatave Flug Maroantsetra
nach Tamatave

Stimmungs-Bild der Hotelanlage Morondava-Beach Stimmungs-Bild
der Hotelanlage
Morondava-Beach

Languste Languste

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   DILAG Dienstleistungs-Institut AG · Poststrasse 223 · CH-8957 Spreitenbach · Schweiz
   Telefon: ++41 56 418 4060 · Fax: ++41 56 418 4061 · Mobil Schweiz: ++41 79 358 55 05
   Mobil Madagaskar: ++261 3311 03 587 · Email:
info(at)dilag-tours.ch

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