1. Vertragsabschluss
2. Preise und Zahlungsbedingungen
Preise
Anzahlung
Restzahlung
Kostenbelastungen
Beratungskosten
Sicherstellung gemäss dem BG für Pauschalreisen
3. Umbuchung und Annullierung durch Sie
Allgemeines
Bearbeitungsgebühr
Annullierungskosten
Annullierungskostenversicherung
Weitere Versicherungsabschlüsse
Vorzeitige Rückkehr
Ersatzreisender
4. Änderungen nach Vertragsabschluss
Preisänderungen
nach Vertragsabschluss
Programmänderungen vor und während der
Reise
Teilnehmerzahl
Höhere Gewalt, Streiks
5. Beanstandungen
Abhilfeverlangen
Selbsthilfe
Forderungen
6. Haftung der DILAG Dienstleistungs-Institut AG
Allgemeines
Haftungseinschränkungen internationaler Abkommen
Haftungsausschlüsse
Personenschäden
Sach- und Vermögensschäden
Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck und Kreditkarten
Fahrzeug-, Zugs- Flug- und Schiffspläne
Veranstaltungen während der Reise
7. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
8. Rückbestätigung von Flugscheinen
9. Anwendbares Recht - Gerichtstand
10. Unsere Koordinaten
|
|
1. Vertragsabschluss
|
|
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
regeln das Vertragsverhältnis zwischen
Ihnen als Reisender und uns als Ihr Reiseveranstalter.
Sie sollen Ihnen die Rechte und Pflichten beider
Vertragsparteien offen und klar aufzeigen.
Die
DILAG-TOURS
verpflichtet sich, Ihnen die vereinbarte Tour
entsprechend den im Angebot und der Tour-Beschreibung
umschriebenen Leistungen bestmöglichst
zu erbringen.
Werden
Ihnen durch die DILAG Dienstleistungs-Institut
AG Reisearrangements und/oder Einzelleistungen
anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen
vermittelt, so gelten deren eigene Vertrags-
und Reisebedingungen. In diesen Fällen
ist die DILAG Dienstleistungs-Institut AG nicht
Vertragspartei und Sie können sich daher
auch nicht auf die vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen berufen. Sofern die
Reise durch die
DILAG-TOURS
S.à.r.l., mit Sitz in Mandriambero, Madagaskar,
durchgeführt wird, so gelten diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ebenfalls. Diese Firma
ist ebenfalls Vertragspartner.
Der
Vertrag zwischen Ihnen und der DILAG Dienstleistungs-Institut
AG kommt mit der vorbehaltlosen Annahme unseres
Angebotes durch die Unterschrift des Doppels
des Angebotes zustande. Von diesem Zeitpunkt
an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag
gemäss diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen
für Sie und die DILAG Dienstleistungs-Institut
AG wirksam.
Sonderwünsche
sind nur wirksam, wenn diese von der DILAG Dienstleistungs-Institut
AG akzeptiert und schriftlich bestätigt
werden.
Beachten
Sie bitte, dass unsere Leistungen erst ab dem
Flughafen in der Schweiz gelten. Sie müssen
deshalb selbst dafür besorgt sein, dass
Sie sich zur im Reiseprogramm angegebenen Zeit
am Abreiseort einfinden.
|
|
2. Preise und Zahlungsbedingungen
|
|
Preise
|
|
Den Preis
Ihres Arrangements ersehen Sie aus der Ihnen
zugestellten Offerte und der Auftragsbestätigung.
Die Preise beinhalten die erforderlichen Angaben
über die Mehrwertsteuer der Schweiz und
von Madagaskar.
|
|
Anzahlung
|
|
Anlässlich
der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Bestellung
durch die DILAG Dienstleistungs-Institut AG
wird eine Anzahlung von 35% des Gesamtpreises
zur Zahlung fällig. Der Betrag wird Ihnen
in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 10
Tagen der DILAG Dienstleistungs-Institut AG
zu überweisen. Nicht rechtzeitig erhaltene
Anzahlungen geben uns das Recht, die Reiseleistungen
zu verweigern und die Annullierungskosten gemäss
dem Punkt "Annullierungskosten" geltend
zu machen.
|
|
Restzahlung
|
|
Die
Zahlung für die restlichen 65% des Arrangementpreises
hat 21 Tage vor dem Reisebeginn unaufgefordert
zu erfolgen. Nicht rechtzeitig erhaltene Restzahlungen
geben uns das Recht, die Reiseleistungen zu
verweigern und die Annullierungskosten gemäss
dem Punkt " Annullierungskosten" geltend
zu machen.
Buchen
Sie Ihre Reise weniger als 21 Tage vor der Abreise,
ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich
der Buchung zu bezahlen.
|
|
Kostenbelastungen
|
|
Die Kosten
für die Reservationen per Telefax, Telefon,
Telegramm und/oder E-Mail, welche dann notwendig
sind, wenn die Buchung weniger als 60 Tage vor
dem Reisebeginn erfolgt, werden Ihnen zusätzlich
in Rechnung gestellt.
|
|
Beratungskosten
|
|
Wir machen
Sie darauf aufmerksam, dass die DILAG Dienstleistungs-Institut
AG zusätzliche Kosten für Beratungen,
Reservationen und den Reisegarantiefonds erheben
kann.
|
|
Sicherstellung gemäss dem BG für Pauschalreisen
|
|
Die von
Ihnen im Zusammenhang mit der Buchung bezahlten
Beträge sind gemäss Bundesgesetz vom
18. Juni 1993 sichergestellt. Die Sicherstellung
erfolgt durch das private Vermögen des
Inhabers. Auf Wunsch stellt seine Hausbank -
oder die Randon Foundation - eine entsprechende Bankgarantie
aus.
|
|
3. Umbuchung und Annullierung durch Sie
|
|
Allgemeines
|
|
Wenn Sie
Ihre Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung,
Umbuchung der gebuchten Reise wünschen,
so müssen Sie dies der DILAG Dienstleistungs-Institut
AG durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die
allfällig bereits erhaltenen Reisedokumente
sind der DILAG Dienstleistungs-Institut AG zurück
zu geben.
|
|
Bearbeitungsgebühr
|
|
Bei einer
Annullation, Änderung oder Umbuchung Ihrer
Reise werden Ihnen die damit verbundenen Kosten
in Form einer Kostenpauschale von CHF 150.-
pro Person in Rechnung gestellt. Diese Kosten
werden durch eine allfällig bestehende
Annullationskostenversicherung nicht gedeckt.
Hinzu kommen die notwendigen Kosten für
Telefone, Telefaxe und andere Kosten.
|
|
Annullierungskosten
|
|
Sagen Sie
Ihre Reise weniger als 60 Tage vor Reisebeginn
ab oder wollen Sie irgendwelche Änderungen
und/oder Umbuchungen vornehmen lassen, so werden
zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren
folgende Annullationskosten erhoben:
|
| Tage vor
dem Reisebeginn |
Prozentanteil
des Rechnungsbetrages |
| 60 bis 30
Tage |
25% |
| 30 bis 15
Tage |
40% |
| 14 bis 8
Tage |
50% |
| 7 bis 1 Tage
|
80% |
| Am Abreisetag
|
100% |
|
|
Als Annullierungsdatum
gilt der Eingang der schriftlichen Mitteilung
bei der DILAG Dienstleistungs-Institut AG. An
Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste
Werktag massgebend.
|
|
Annullierungskostenversicherung
|
Die
Annullierungskosten werden in Härtefällen
von einer Annullierungskostenversicherung übernommen,
sofern Sie eine solche abgeschlossen haben oder
Sie uns bei der Buchung mit deren Abschluss
beauftragt haben. Die Leistungen richten sich
nach der jeweils geltenden Versicherungspolice.
Wir empfehlen auf jeden Fall, für eine
Reise nach Madagaskar, eine Annullierungskostenversicherung
abzuschliessen.
|
|
Weitere Versicherungsabschlüsse
|
|
Für
den Abschluss aller für eine solche Abenteuerreise
sinnvollen Versicherungen sind Sie selbst verantwortlich.
Wir empfehlen zu prüfen abzuschliessen:
|
Assistance
Reisegepäck
Heilungskosten bei Krankheiten und Unfällen
|
|
Vorzeitige Rückkehr
|
|
Wenn Sie
die Reise vorzeitig abbrechen, erfolgt eine
Rückvergütung für nicht bezogene
Reiseleistungen nur in dem Umfange, als diese
Leistungen auch der DILAG Dienstleistungs-Institut
AG nicht in Rechnung gestellt oder rückvergütet
werden. Ein Rechtsanspruch auf Rückvergütung
besteht jedoch nicht.
|
|
Ersatzreisender
|
Wenn
Sie Ihre Reise absagen müssen, können
Sie einen Ersatzreisenden benennen. Diese Person
muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen
in den Vertrag einzutreten, und sie muss den
Reiseanforderungen genügen. Es gilt zu
beachten, dass Umbuchungen auf den internationalen
Flugverbindungen nach Madagaskar, welche chronisch
überbucht sind, häufig nicht möglich
sind. Die entsprechende Bearbeitungsgebühr
von CHF 150.- und die entstehenden Mehrkosten
sind durch den Ersatzreisenden zu übernehmen.
Tritt ein Ersatzreisender in den Vertrag ein,
so haften Sie und er solidarisch für die
Bezahlung des Reisepreises.
Die
DILAG Dienstleistungs-Institut AG orientiert
Sie innert angemessener Frist, ob der benannte
Ersatzreisende an der Reise teilnehmen kann
und ob die entsprechend notwendigen Umbuchungen
der internationalen Flüge möglich
ist. Dies nimmt erfahrungsgemäss einige
Tage an Zeit in Anspruch. Zudem gilt zu beachten,
dass der Ersatzreisende auch über das für
Madagaskar notwendige Einreisevisum verfügen
muss, dessen Beschaffung in der Regel eine Woche
dauert.
Benennen
Sie den Ersatzreisenden zu spät oder kann
er aus gesetzlichen Bestimmungen, anderen Reiseanforderungen
- z.B. Beschaffung des Visa - usw. an der Reise
nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als
Annullation.
|
|
4. Änderungen nach Vertragsabschluss
|
|
Preisänderungen nach Vertragsabschluss
|
|
In
Ausnahmefällen ist es möglich, dass
der vereinbarte Preis erhöht werden muss.
Preiserhöhungen können sich ergeben
aus:
|
Erhöhungen der Beförderungskosten, einschliesslich
Treibstoffzuschlägen
Neu eingeführte oder erhöhte staatliche
Abgaben und/oder Gebühren z.B. Flughafentaxen,
Landegebühren usw.
Wechselkursänderungen
Staatlich verfügte Preiserhöhungen, z.B.
erhöhte Mehrwertsteuersätze usw.
|
|
Falls
die DILAG-TOURS
die im Angebot und/oder in
den Prospekten enthaltenen Preise aus den oben
erwähnten Gründen ändern muss,
wird Ihnen diese Preiserhöhung bis spätestens
drei Wochen vor Reisebeginn bekanntgegeben.
Beträgt die Preiserhöhung mehr als
10% des ursprünglichen Angebotes, so haben
Sie das Recht, innert fünf Tagen nach Erhalt
unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
|
|
Programmänderungen vor und während der Reise
|
|
Die
DILAG Dienstleistungs-Institut AG behält
sich das Recht vor, auch in Ihrem Interesse,
das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte
Leistungen wie Unterkunft, Transportart, Transportmittel,
Fluggesellschaft und/oder -flugzeiten zu ändern,
wenn unvorhergesehene und/oder nicht abwendbare
Umstände es erfordern. Sie sind gebeten,
davon Kenntnis zu nehmen, dass Sie eine Reise
in ein Entwicklungsland unternehmen, in welchem
die Infrastruktur (Strassen, Brücken, Verkehrsmittel,
Hotels, Unterkünfte usw.) oft nicht dem
gewohnten Standard entsprechen.
Zudem
können die klimatischen Einflüsse
(Regen, Wirbelstürme, Überschwemmungen)
die Durchführung von Teilbereichen des
vereinbarten Reiseprogrammes verunmöglichen
(siehe auch Abschnitt Höhere Gewalt, Streiks).
Die DILAG Dienstleistungs-Institut AG bemüht
sich jedoch, gleichwertige Ersatzleistungen
zu erbringen. Falls vor der Abreise Programmumstellungen
notwendig werden, werden Sie umgehend informiert
und es wird Ihnen ein Ersatzprogramm vorgeschlagen.
In diesen Fällen haben Sie die folgenden
Möglichkeiten :
|
Sie können die Vertragsänderung annehmen
Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer
Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten,
und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis
rückerstattet.
Verzichten Sie auf der Reise freiwillig auf gewisse
angebotene Leistungen, so werden diese nicht zurückvergütet.
|
|
Teilnehmerzahl
|
|
Basiert
das Angebot und der Vertrag auf einer Anzahl
von mehr als einem Reiseteilnehmer, was aus
der Offerte und der Auftragsbestätigung
hervorgeht, und ändert sich die Zahl der
Teilnehmer, so steht der DILAG Dienstleistungs-Institut
AG das Recht zu, die Preise pro Person entsprechend
anzupassen. Die Kosten für die Transportmittel
und die Reisebegleitung sind bei angeboten von
mehr als einer Person entsprechend auf die Zahl
der Reiseteilnehmer umgelegt. Wird die Anzahl
der Reiseteilnehmer gegenüber der im Vertrag
genannten Anzahl von Personen nach Vertragsabschluss
erhöht und ergibt sich daraus eine günstigere
Kalkulation, so erstattet die DILAG Dienstleistungs-Institut
AG den entsprechenden Betrag nach erfolgter
Reise den Teilnehmern anteilig zurück.
|
|
Höhere Gewalt, Streiks
|
|
Wenn die
Durchführung der Reise aus unvorhergesehenen
Gründen wie höhere Gewalt (Naturereignisse),
kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks, Epidemien,
behördliche Massnahmen oder Ähnliches
verunmöglicht und/oder unverantwortbar
erscheint, so kann die DILAG Dienstleistungs-Institut
AG die Reise absagen oder abbrechen. Sie erstattet
Ihre Zahlungen, abzüglich der nicht mehr
einbringbaren Aufwendungen, die bereits an Dritte
geleistet wurden und nicht mehr zurückgefordert
werden können, innert 30 Tagen nach Absage
der Reise zurück.
|
|
5. Beanstandungen
|
|
Abhilfeverlangen
|
Entspricht
die Reise nicht den vertraglichen Vereinbarungen
oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie
berechtigt und verpflichtet, bei der örtlichen
Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich
diesen Mangel oder Schaden zu melden und unentgeltliche
Abhilfe zu verlangen. Wenden Sie sich an den
für Ihre Reise zuständigen Reiseleiter.
Wird der Mangel nicht in angemessener Frist
behoben und/oder ist eine Mängelbeseitigung
nicht möglich, so lassen Sie sich von der
örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger
den Tatbestand schriftlich bestätigen.
Diese sind nicht berechtigt, irgend welche Schadenersatzforderungen
anzuerkennen.
An dieser Stelle sei ausdrücklich festgehalten,
dass Ihre Reise in ein Entwicklungsland führt
und gewisse Mängel als nicht abwendbar
gelten. Steht zum Beispiel zwar eine Dusche
zur Verfügung, ist aber kein Wasser vorhanden,
so gilt dies als unabwendbar. Ein solcher Mangel
kann auch zu keiner Preisreduktion führen.
Unsere
lokalen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind
jedoch immer sehr dafür besorgt, dass Ihre
Reise möglichst reibungslos verläuft
und alle Dienstleistungen im angebotenen Umfange
erfolgen.
|
|
Selbsthilfe
|
|
Sofern die
Reisebegleitung innert einer nützlichen
Frist keine Abhilfe leisten kann und es sich
nicht um einen unabwendbaren oder geringfügigen
Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst
für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstandenen
Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich
vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel
usw.) und gegen Belege von der DILAG Dienstleistungs-Institut
AG entschädigt, vorausgesetzt der Mangel
wurde beanstandet und eine schriftliche Bestätigung
liegt vor.
|
|
Forderungen
|
|
Forderungen
gegenüber der DILAG Dienstleistungs-Institut
AG müssen innert 30 Tagen nach der Rückkehr
schriftlich unterbreitet werden. Die schriftlichen
Bestätigungen der Reiseleitung und/oder
der Leistungsträger und allfällige
Belege sind mit der Forderung einzureichen.
|
|
6. Haftung der DILAG Dienstleistungs-Institut AG
|
|
Allgemeines
|
|
Madagaskar
ist ein Entwicklungsland und Reisen in dieses
Land bergen gewisse Risiken, bei deren Eintreten
die DILAG Dienstleistungs-Institut AG keine
Haftung übernehmen kann.
|
|
Haftungseinschränkungen internationaler Abkommen
|
|
Enthalten
internationale Abkommen Beschränkungen
der Entschädigung bei Schäden aus
Nichterfüllung oder nicht gehöriger
Erfüllung, so kann sich die DILAG Dienstleistungs-Institut
AG auf diese berufen und haftet insoweit eben
nur im Rahmen dieser Abkommen,
Internationale
Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen
insbesondere im Transportwesen (Luftverkehr,
Schifffahrt, Eisenbahn usw.)
|
|
Haftungsausschlüsse
|
|
Die
DILAG Dienstleistungs-Institut AG haftet Ihnen
gegenüber nicht, wenn die Nichterfüllung
oder nicht gehörige Erfüllung des
Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen
ist:
|
Auf Versäumnisse
Ihrerseits vor oder während der Reise
Auf unvorhersehbare
oder nicht abwendbare Versäumnisse eines
Dritten, der an der
Erbringung
der vertraglich vereinbarten Leistung nicht
beteiligt ist
Auf höhere
Gewalt oder auf Ereignisse, welche die DILAG
Dienstleistungs-Institut AG,
der Vermittler
oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener
Sorgfalt nicht vorhersehen
oder abwenden konnte.
|
|
In diesen Fälle
ist jegliche Schadenersatzpflicht von der DILAG
Dienstleistungs-Institut AG ausgeschlossen.
|
|
Personenschäden
|
|
Für
Personenschäden, Tod, Körperverletzung
und Erkrankung, welche Folge der Nichterfüllung
oder nicht gehöriger Erfüllung des
Vertrages sind, haftet die DILAG Dienstleistungs-Institut
AG, sofern die Schäden durch sie oder durch
ein durch die DILAG Dienstleistungs-Institut
AG beauftragtes Unternehmen verschuldet sind.
In den letztgenannten Fällen haftet sie
nur unter der Voraussetzung, dass Sie Ihre Schadenersatzansprüche
an die DILAG-TOURS
abtreten.
Die
DILAG-TOURS
haftet nur für den unmittelbaren
Schaden.
Die
DILAG-TOURS
S.à.r.l. hat eine entsprechende
Betriebshaftpflichtversicherung in Madagaskar abgeschlossen.
|
|
Sach- und Vermögensschäden
|
|
Bei
Sach- und Vermögensschäden wie
Diebstahl,
Verluste usw. übernimmt die DILAG-TOURS
keine Haftung, es sei denn,
es könne der DILAG-TOURS
ein Verschulden - Absicht
oder grobe Fahrlässigkeit - nachgewiesen
werden.
|
|
Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck und Kreditkarten
|
|
Wir
machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam,
dass Sie für die sichere Aufbewahrung von
Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten,
Foto- und Videoausrüstungen usw. selber
verantwortlich sind. In den Hotels sind diese
Gegenstände in den Safes aufzubewahren.
Sie dürfen diese Sachen auf keinen Fall
unbewacht in den Fahrzeugen belassen oder sonst
unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei
Diebstahl,
Verlust, Beschädigung oder Missbrauch abhanden
gekommener Scheck- und Kreditkarten usw. haften
wir nicht.
|
|
Fahrzeug-, Zugs- Flug- und Schiffspläne
|
|
Auch bei
einer sorgfältigen Reiseorganisation und
insbesondere für die Verkehrsmittel in
Madagaskar können wir die Einhaltung der
Fahrpläne nicht garantieren. Wegen grossen
Verkehrsaufkommen, Staus, Unfällen, Überlastungen
der Flughäfen, Umleitungen, verzögerter
Grenzabfertigung, defekter Strassen und Brücken
usw. können Verspätungen auftreten.
In allen diesen Fällen haftet die DILAG
Dienstleistungs-Institut AG nicht. Wir raten
Ihnen bei der Reise nach Madagaskar eine gute
Portion Geduld mitzunehmen.
|
|
Veranstaltungen während der Reise
|
|
Ausserhalb
des vereinbarten Reiseprogrammes können
sie während der Reise örtliche Veranstaltungen
und/oder Ausflüge über die Reiseleitung
buchen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche
Veranstaltungen und/oder Ausflüge mit Risiken
verbunden sind. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung,
ob Sie an solchen Veranstaltungen und/oder Ausflügen
teilnehmen.
Für
die durch die DILAG-TOURS
S.à.r.l. angebotenen
Veranstaltungen und/oder Ausflüge gelten
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ebenfalls. Wenn solche Veranstaltungen und/oder
Ausflüge jedoch nur vermittelt worden sind,
gelten diese Geschäftsbedingungen nicht.
Bei Buchungen von lokalen Ausflügen in
Madagaskar, welche bei Drittfirmen erfolgen,
kann die DILAG-TOURS
keine Haftung übernehmen.
|
|
7. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
|
|
Allgemeines
|
|
Für
die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa,
Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsvorschriften
sind Sie selbst verantwortlich.
Die DILAG Dienstleistungs-Institut AG informiert
Sie schriftlich über die einschlägigen
Bestimmungen.
Überprüfen
Sie vor der Abreise, ob Sie über alle notwendigen
Reisedokumente verfügen. Allfällige
Einreiseverweigerungen wegen unvollständiger
Dokumente, die zu einer nicht geplanten Rückreise
führen, gehen zu Ihren Lasten.
Gäste
mit ausländischen Pässen und Inhaber
von Reisepässen für Staatenlose machen
wir darauf aufmerksam, dass sie für die
Mitführung der zur Einreise nach Madagaskar
berechtigenden Dokumente selbst verantwortlich
sind. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung
dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren
Lasten.
Für
die Einreise benötigen Sie ein
Visum.
Dieses kann seit einiger Zeit am Flughafen in
Antananarivo direkt beantragt und bezogen werden.
Wir empfehlen jedoch, das Visum ca. 3 Wochen
vor dem Abflugdatum beim Generalkonsulat in
Zürich zu beantragen. Der Reisepass muss
mindestens noch sechs Monate nach dem Rückkehrdatum
gültig sein.
|
|
8. Rückbestätigung von Flugscheinen
|
|
Allgemeines
|
|
Die
Rückbestätigung der Flugscheine wird
die DILAG-TOURS
S.à.r.l. automatisch
für Sie in Madagaskar vornehmen. Sie müssen
allerdings Ihren Flugschein der Reiseleiterin
oder dem Reiseleiter dafür übergeben.
Bei
nicht begleiteten Reisen sind Sie für die
rechtzeitige Rückbestätigung (Reconfirmation)
des Rückfluges selber verantwortlich. Die
notwendigen Angaben sind unserem Reiseprogramm
zu entnehmen. Versäumte Rückbestätigungen
können zum Verlust des Transportanspruches
führen. Allfällige Mehrkosten gehen
zu Ihren Lasten.
|
|
9. Anwendbares Recht - Gerichtstand
|
|
Allgemeines
|
|
Für
die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und der DILAG
Dienstleistungs-Institut AG ist schweizerisches
Recht anwendbar. Für Klagen gegen die DILAG
Dienstleistungs-Institut AG wird ausschliesslich
der Gerichtsstand Aarau vereinbart.
|
|
10. Unsere Koordinaten
|
|
Allgemeines
|
|
Bei
Notfällen sind wir unter den nachstehenden
Adressen per Telefon, Fax und/oder E-Mail wie
folgt erreichbar :
|
DILAG-TOURS
S.à.r.l.
S.à.r.l. au capital de 50'000'000 FMG
FOK/MRO 33 bis - Mandriambero/Ambohidratrimo
- Antananarivo (105)
Id. statistique 599945 - RC 19204 - NIF 3068958
Téléphone portable : ++261 3311
03587 / Téléphone :
++ 261 2022 487 80
Ligne souvent en panne - utilisez le numéro du portable s.v.p.
Skype: edwin.roth
E-Mail : info(at)dilag-tours.de
Gérant: Edwin W. Roth
Adjointe substitute: Vero Razafintsalama
|
Relation bancaire: :
|
Relation bancaire: BMOI N° de compte 01
2208129 291
Code Swift: UEBGCHGG251561-3U
Code bancaire: BMOIMGMGXXX
Clearing-Nr.: 5884
Konto DILAG EURO: 000040000102208101108 17
Konto DILAG-TOURS in MGA: 00001 022081 011 08 17
|
|
DILAG Dienstleistungs-Institut AG
Aktiengesellschaft mit einem Kapital von CHF
50'000, gegründet 1974
Poststrasse 223 - Postfach - CH-8957 Spreitenbach
Telefon : ++41 56 418 40 60 / Fax : ++41 56 418 40 61
E-Mail : info(at)dilag-tours.de
Inhaber und VR: Edwin W. Roth
|
Bankverbindung :
|
Neue Aargauer Bank, Filiale Spreitenbach
Konto-Nr. (Währung CHF): 892156-31
Konto-Nr. (Währung EUR): 892156-32
Clearing-Nummer: 5884
Swift Code: AHHBCH22XXX
IBAN (Währung CHF): CH3505884089215631000
IBAN (Währung EUR): CH9805884089215632000
Postcheck-Konto der NAB (Währung CHF): 50-1083-6
|
|
|